Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.2009 - C-494/06 P   

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https://dejure.org/2009,16733
EuGH, 30.04.2009 - C-494/06 P (https://dejure.org/2009,16733)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - C-494/06 P (https://dejure.org/2009,16733)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - C-494/06 P (https://dejure.org/2009,16733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ansiedlung eines Unternehmens in bestimmten Drittstaaten - Zinsvergünstigte Darlehen - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Wettbewerbsverzerrung - Handel mit Drittstaaten - Entscheidung der Kommission - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien und Wam

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ansiedlung eines Unternehmens in bestimmten Drittstaaten - Zinsvergünstigte Darlehen - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Wettbewerbsverzerrung - Handel mit Drittstaaten - Entscheidung der Kommission - ...

  • EU-Kommission PDF

    Commission / Italie et Wam

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ansiedlung eines Unternehmens in bestimmten Drittstaaten - Zinsvergünstigte Darlehen - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Wettbewerbsverzerrung - Handel mit Drittstaaten - Entscheidung der Kommission - ...

  • EU-Kommission

    Commission / Italie et Wam

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ansiedlung eines Unternehmens in bestimmten Drittstaaten - Zinsvergünstigte Darlehen - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Wettbewerbsverzerrung - Handel mit Drittstaaten - Entscheidung der Kommission - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Italien und Wam

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ansiedlung eines Unternehmens in bestimmten Drittstaaten - Zinsvergünstigte Darlehen - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Wettbewerbsverzerrung - Handel mit Drittstaaten - Entscheidung der Kommission - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 30. November 2006 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 6. September 2006, Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Italienische Republik und Wam SpA (verbundene ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 6. September 2006, Italienische Republik und Wam SpA / Kommission der Europäischen Gemeinschaften (verbundene Rechtssachen T-304/04 und T-316/04), mit dem das Gericht die Entscheidung 2006/177/EG der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG -

    Auszug aus EuGH, 30.04.2009 - C-494/06
    In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, das es nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung für die Qualifizierung einer nationalen Maßnahme als staatliche Beihilfe nicht des Nachweises einer tatsächlichen Auswirkung der Beihilfe auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten und einer tatsächlichen Wettbewerbsverzerrung bedarf, sondern nur der Prüfung, ob die Beihilfe geeignet ist, diesen Handel zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, Slg. 2006, I-289, Randnr. 140 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass der innergemeinschaftliche Handel als von einer von einem Mitgliedstaat gewährten Beihilfe beeinflusst angesehen werden muss, wenn sie die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern in diesem Handel stärkt (Urteil Cassa di Risparmio di Firenze u. a., Randnr. 141 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierbei kann die Liberalisierung eines Wirtschaftssektors auf Gemeinschaftsebene dazu führen, dass die Beihilfen den Wettbewerb tatsächlich oder potenziell beeinflussen und sich auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken (Urteil Cassa di Risparmio di Firenze u. a., Randnr. 142 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.03.2005 - C-172/03

    Heiser - Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten

    Auszug aus EuGH, 30.04.2009 - C-494/06
    Was genauer die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten betrifft, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Gewährung einer Beihilfe in Form einer staatlichen Steuererleichterung für bestimmte Staatsangehörige als zur Beeinträchtigung dieses Handels geeignet und folglich als diese Voraussetzung erfüllend angesehen werden muss, wenn die genannten Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die Gegenstand eines solchen Handels ist, oder wenn sich nicht ausschließen lässt, dass sie mit in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern in Wettbewerb stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Heiser, C-172/03, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 35, und Portugal/Kommission, Randnr. 91).

    In Bezug auf die Voraussetzung der Wettbewerbsverzerrung ist daran zu erinnern, dass Beihilfen, die ein Unternehmen von den Kosten befreien sollen, die es normalerweise im Rahmen seiner laufenden Geschäftsführung oder seiner üblichen Tätigkeiten zu tragen gehabt hätte, grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen verfälschen (Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 30, und Heiser, Randnr. 55).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2009 - C-494/06
    In Bezug auf die Voraussetzung der Wettbewerbsverzerrung ist daran zu erinnern, dass Beihilfen, die ein Unternehmen von den Kosten befreien sollen, die es normalerweise im Rahmen seiner laufenden Geschäftsführung oder seiner üblichen Tätigkeiten zu tragen gehabt hätte, grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen verfälschen (Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 30, und Heiser, Randnr. 55).
  • EuG, 06.09.2006 - T-304/04

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2009 - C-494/06
    Mt ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 6. September 2006, 1talien und Wam/Kommission (T-304/04 und T-316/04, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses Gericht die Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe C 4/2003 (ex NN 102/2002) Italiens an WAM SpA (ABl. 2006, L 63, S. 11, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) aufgehoben hat.
  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    Auszug aus EuGH, 30.04.2009 - C-494/06
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 6. September 2006, Portugal/Kommission, "Açores", C-88/03, Slg. 2006, I-7115, Randnr. 88 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2009 - C-494/06
    Außerdem hat das Gericht in Randnr. 74 des angefochtenen Urteils darauf hingewiesen, dass die streitige Entscheidung sich auf die wechselseitige Abhängigkeit der Märkte bezogen habe, auf denen die Gemeinschaftsunternehmen tätig seien, ohne dass dafür entgegen dem Urteil vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, "Tubemeuse" (C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2009 - C-494/06
    Nach dem Urteil vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission (730/79, Slg. 1980, 2671), liege eine Wettbewerbsbeeinflussung nur dann vor, wenn die Subvention "die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern im innergemeinschaftlichen Handel [verstärkt]".
  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2009 - C-494/06
    Sodann ist daran zu erinnern, dass es sich bei der Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteil vom 7. März 2002, Kommission/Italien, C-310/99, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 48).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2009 - C-494/06
    56 des Urteils vom 29. April 2004, 1talien/Kommission (C-372/97, Slg. 2004, I-3679), zeige, dass die Begründung hinreichend sei, wenn die Kommission zumindest allgemein die normalerweise zu tragenden Kosten für die Kategorie der betroffenen Unternehmen kenntlich mache und sie zum Gegenstand der Beihilfe in Bezug setze.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-128/16

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über das "spanische

    Das Gericht habe aufgrund der besonderen Umstände des Falles eine eingehendere Begründung des Beschlusses in Bezug auf die Gefahr der Verfälschung des Wettbewerbs und die Beeinträchtigung des Handels für erforderlich erachtet, obwohl im Unterschied zu der Rechtssache, die dem Urteil vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam (C-494/06 P, EU:C:2009:272), zugrunde gelegen habe, auf das es Bezug genommen habe, im vorliegenden Fall kein neuer und außergewöhnlicher Umstand eine solche Begründung erfordert habe.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission habe das Gericht in Bezug auf die Gefahr der Verfälschung des Wettbewerbs und die Beeinträchtigung des Handels keine umfassendere als die von der Rechtsprechung verlangte Begründung gefordert, und die Bezugnahme auf das Urteil vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam (C-494/06 P, EU:C:2009:272), im angefochtenen Urteil sei für die Argumentation, auf der die Schlussfolgerung des Gerichts hinsichtlich der Begründung des streitigen Beschlusses beruhe, nicht ausschlaggebend.

    Dabei hat die Kommission auch in den Fällen, in denen sich aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt wurde, ergibt, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, zumindest diese Umstände in der Begründung ihres Beschlusses anzugeben (Urteile vom 6. September 2006, Portugal/Kommission, C-88/03, EU:C:2006:511, Rn. 89, und vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 49).

    Hinsichtlich der Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels ergibt sich, wie das Gericht in Rn. 191 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Handel dadurch beeinträchtigt werden kann, dass ein Mitgliedstaat einigen seiner Steuerpflichtigen eine Beihilfe in Form einer Steuerermäßigung gewährt, so dass diese Voraussetzung als erfüllt anzusehen ist, wenn die genannten Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die Gegenstand eines solchen Handels ist, oder sich nicht ausschließen lässt, dass sie mit Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten im Wettbewerb stehen (Urteile vom 3. März 2005, Heiser, C-172/03, EU:C:2005:130, Rn. 35, sowie vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 51).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel -

    Aus dieser, insbesondere aus Rn. 57 des Urteils vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam (C-494/06 P, EU:C:2009:272), gehe nämlich hervor, dass es der Kommission obliege, zu prüfen, ob die Beihilfen den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verfälschen könnten, und dabei in ihrer Entscheidung stichhaltige Hinweise hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen zu geben.

    Um das Vorliegen einer "staatlichen Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV festzustellen, bleibt die Kommission also verpflichtet, zu prüfen, ob die fragliche Maßnahme den Wettbewerb verfälschen könnte, und dabei in ihrer Entscheidung alle maßgeblichen Angaben zu ihren voraussichtlichen Auswirkungen darzulegen (Urteil vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 57).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-374/17

    A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Materielle

    23 Vgl. Urteile vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam (C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 54), vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 80), sowie vom 26. April 2018, ANGED (C-233/16, EU:C:2018:280, Rn. 66).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1

    In den Fällen, in denen sich aus den Umständen, unter denen eine Beihilfe gewährt worden ist, ergibt, dass sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen kann, hat die Kommission diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung anzugeben (vgl. insbesondere Urteile vom 7. Juni 1988, Griechenland/Kommission, 57/86, Slg. 1988, 2855, Randnr. 15, vom 24. Oktober 1996, Deutschland u. a./Kommission, C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 52, vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 98, Portugal/Kommission, Randnr. 89, vom 28. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-334/99, Slg. 2003, I-1139, Randnr. 59, und vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, Slg. 2009, I-3639, Randnr. 49).
  • EuG, 24.09.2019 - T-755/15

    Staatliche Beihilfen

    Dabei hat die Kommission auch in den Fällen, in denen sich aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergibt, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, zumindest diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung anzugeben (Urteile vom 6. September 2006, Portugal/Kommission, C-88/03, EU:C:2006:511, Rn. 89, und vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 49).

    Siebtens ist, soweit FFT geltend macht, es bestehe eine Ähnlichkeit zwischen der vom Gerichtshof im Urteil vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam (C-494/06 P, EU:C:2009:272), für nichtig erklärten Entscheidung und der vorliegenden Rechtssache, dieses Vorbringen, das FFT im Rahmen des zweiten Teils des ersten Klagegrundes nicht geltend gemacht hat, als unbegründet zurückzuweisen.

  • EuGH, 18.05.2017 - C-150/16

    Fondul Proprietatea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

    Für die Qualifizierung einer nationalen Maßnahme als staatliche Beihilfe bedarf es nicht des Nachweises einer tatsächlichen Auswirkung der Beihilfe auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und einer tatsächlichen Wettbewerbsverzerrung, sondern nur der Prüfung, ob die Beihilfe geeignet ist, diesen Handel zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zu verfälschen (Urteile vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 50, und vom 26. Oktober 2016, 0range/Kommission, C-211/15 P, EU:C:2016:798, Rn. 64).

    Daher ist der Grund zu bestimmen, weshalb die betreffende Maßnahme den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht und aufgrund ihrer voraussichtlichen Auswirkungen geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 64).

    In Bezug auf die Voraussetzung der Wettbewerbsverzerrung ist darauf hinzuweisen, dass Beihilfen, die ein Unternehmen von den Kosten befreien sollen, die es normalerweise im Rahmen seiner laufenden Geschäftsführung oder seiner üblichen Tätigkeiten zu tragen gehabt hätte, grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen verfälschen (Urteil vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen Steuerbefreiungen für Schulen

    70 - Urteile vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam (C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 54), und vom 26. Oktober 2016, 0range/Kommission (C-211/15 P, EU:C:2016:798, Rn. 66).
  • EuG, 17.12.2015 - T-515/13

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, nach dem das spanische

    Dies war bei einer Beihilfe geringeren Umfangs der Fall, die lediglich darauf abzielte, ein Marktdurchdringungsprogramm in Drittstaaten, nicht aber Ausfuhren in diese Staaten zu finanzieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C - 494/06 P, Slg, EU:C:2009:272, Rn. 56, 57 und 62).
  • EuG, 28.02.2024 - T-364/20

    Dänemark / Kommission

    In Bezug auf die Voraussetzung der Wettbewerbsverzerrung im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV ist daran zu erinnern, dass Beihilfen, die ein Unternehmen von den Kosten befreien sollen, die es normalerweise im Rahmen seiner laufenden Geschäftsführung oder seiner üblichen Tätigkeiten zu tragen gehabt hätte, grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen verfälschen (Urteile vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 54, und vom 30. April 2019, UPF/Kommission, T-747/17, EU:T:2019:271, Rn. 96).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel -

    19 Urteil vom 30. April 2009, Kommission/Wam (C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 57).

    20 Urteil vom 30. April 2009, Kommission/Wam (C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 58).

  • EuG, 19.06.2019 - T-353/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission über

  • EuG, 12.09.2017 - T-671/14

    Bayerische Motoren Werke / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regionale

  • EuG, 30.04.2019 - T-747/17

    UPF/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-385/18

    Arriva Italia u.a.

  • EuG, 19.06.2019 - T-373/15

    Ja zum Nürburgring / Kommission - Staatliche Beihilfen - Einzelbeihilfen

  • EuG, 22.01.2013 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-197/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák verstößt das flämische Dekret über die

  • EuG, 12.12.2014 - T-487/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08

    Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49

  • EuG, 13.12.2017 - T-314/15

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 14.07.2011 - T-357/02

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des

  • EuG, 26.02.2019 - T-679/16

    Athletic Club / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der spanischen

  • EuGH, 20.03.2014 - C-271/13

    Rousse Industry / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11

    Generalanwältin Sharpston schlägt vor, dass der Gerichtshof Spanien wegen

  • EuG, 16.04.2015 - T-576/11

    Schenker Customs Agency / Kommission

  • EuGH, 07.11.2013 - C-560/12

    Wam Industriale / Kommission

  • EuGH, 07.11.2013 - C-587/12

    Italien / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06 P   

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https://dejure.org/2008,24768
Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06 P (https://dejure.org/2008,24768)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.11.2008 - C-494/06 P (https://dejure.org/2008,24768)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. November 2008 - C-494/06 P (https://dejure.org/2008,24768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien und Wam

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zinsvergünstigte Darlehen zur Ermöglichung von Marktdurchdringungsprogrammen in Drittländern - Begründungspflicht der Kommission bei Entscheidungen

  • EU-Kommission PDF

    Commission / Italie et Wam

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zinsvergünstigte Darlehen zur Ermöglichung von Marktdurchdringungsprogrammen in Drittländern - Begründungspflicht der Kommission bei Entscheidungen

  • EU-Kommission

    Commission / Italie et Wam

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zinsvergünstigte Darlehen zur Ermöglichung von Marktdurchdringungsprogrammen in Drittländern - Begründungspflicht der Kommission bei Entscheidungen“

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    40 - Urteil vom 17. September 1980 (730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11) (Hervorhebung nur hier).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-329/93

    Deutschland u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    19 und 24. Vgl. auch Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 1996, Deutschland u. a./Kommission (C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 52).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-409/00

    Spanien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    55 - Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 2003 (C-409/00, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 75).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    37 - Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission (C-156/98, Slg. 2000, I-6857).
  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    32 - An dieser Stelle verweist das Gericht auf sein Urteil vom 15. Juni 2000, Alzetta u. a./Kommission (T-298/97, T-312/97, T-313/97, T-315/97, T-600/97 bis T-607/97, T-1/98, T-3/98 bis T-6/98 und T-23/98, Slg. 2000, II-2319, Randnr. 80), in dem seinerseits auf (u. a.) das Urteil Tubemeuse verwiesen wird.
  • EuGH, 15.12.2005 - C-66/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    20 - Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 2005, 1talien/Kommission (C-66/02, Slg. 2005, I-10901, Randnr. 112).
  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    30 - Wie dies im Urteil des Gerichtshofs vom 2. Juli 1974, 1talien/Kommission (173/73, Slg. 1974, 709, Randnr. 13) verlangt wird.
  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    52 - In Fn. 20 angeführt, Randnr. 117; vgl. auch Urteil des Gerichtshofs vom 7. März 2002, 1talien/Kommission (C-310/99, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 84).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    23 - An dieser Stelle verweist der Gerichtshof auf die Urteile Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission (in Fn. 16 angeführt, Randnr. 19), vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission (C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
    54 - Urteil vom 10. Januar 2006 (C-222/04, Slg. 2006, I-289).
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 06.11.1990 - C-86/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 15.12.2005 - C-148/04

    Unicredito Italiano - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2002/581/EG -

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • EuGH, 20.03.1991 - C-115/90

    Turner / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 06.09.2006 - T-304/04

    Italien / Kommission

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

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